Seit Ende Oktober 2020 werden bereits finanzielle Zuschüsse für Investitionen gewährt, mit denen Corona-gerechte Um- und Aufrüstungen von bestehenden, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten durchgeführt werden. Mit dieser Bundesförderung soll das Infektionsrisiko über potenziell virusbeladene Aerosole in geschlossenen Räumen, die von einer größeren Personenzahl genutzt werden, effektiv gesenkt werden.
Dabei werden nicht nur der Erwerb und der Einbau einer hochwertigen Filtertechnik mit Virenschutz gefördert (bis zu drei vollständige Filtersätze), sondern auch weitreichende Umbauvorhaben wie beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage oder auch die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Anlagesteuerung gehören zu den Fördermaßnahmen. Der Zuschuss sowohl für die Investitionsausgaben als auch für die Ausgaben für Planung und Montage beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 100.000 Euro pro Anlage). Das Förderprogramm in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro richtet sich an Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen.
Im Folgenden werden die förderfähigen Maßnahmen genauer beschrieben:
1. Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik sowie die Erstellung eines Konzeptes zum infektionsschutzgerechten Lüften:
2. Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/ Abluftbetrieb:
Da Zu-Abluftanlagen eine bessere Infektionsschutzfunktion bieten können als Umluftanlagen, sollte eine Umrüstung nach Möglichkeit dazu führen, dass eine RLT-Anlage im vollständigen Zu-Abluftbetrieb gefahren werden kann.
Begleitmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn sich deren Notwendigkeit unmittelbar aus Maßnahmen ergibt:
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