Bundesförderung zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten


 Seit Ende Oktober 2020 werden bereits finanzielle Zuschüsse für Investitionen gewährt, mit denen Corona-gerechte Um- und Aufrüstungen von bestehenden, zentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten durchgeführt werden. Mit dieser Bundesförderung soll das Infektionsrisiko über potenziell virusbeladene Aerosole in geschlossenen Räumen, die von einer größeren Personenzahl genutzt werden, effektiv gesenkt werden.


 Dabei werden nicht nur der Erwerb und der Einbau einer hochwertigen Filtertechnik mit Virenschutz gefördert (bis zu drei vollständige Filtersätze), sondern auch weitreichende Umbauvorhaben wie beispielsweise die Umrüstung einer Umluftanlage zu einer Zuluftanlage oder auch die Ergänzung von Messtechnik zur verbesserten Anlagesteuerung gehören zu den Fördermaßnahmen. Der Zuschuss sowohl für die Investitionsausgaben als auch für die Ausgaben für Planung und Montage beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 100.000 Euro pro Anlage). Das Förderprogramm in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro richtet sich an Kommunen, Länder, Hochschulen sowie öffentliche Unternehmen.

Im Folgenden werden die förderfähigen Maßnahmen genauer beschrieben:

1. Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau von Filterstufen oder durch Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik sowie die Erstellung eines Konzeptes zum infektionsschutzgerechten Lüften:

  • der Erwerb und der Einbau von Feinstaubfiltern in eine vorhandene Filterstufe von RLT-Anlagen, die vollständig oder teilweise im Umluftbetrieb gefahren werden bzw. der Zubau einer zweiten Filterstufe in Umluftanlagen, wenn die zugebaute Filterstufe mit einem Feinstaubfilter der Klasse ISO ePM1 70% oder ISO ePM1 80% ausgestattet wird
  • der Erwerb und der Einbau von Schwebstofffiltern in eine vorhandene Filterstufe von Umluftanlagen bzw. der Zubau einer dritten Filterstufe in Umluftanlagen, wenn die zugebaute Filterstufe mit einem Schwebstofffilter der Klasse H13 oder H14 ausgerüstet wird
  • der Erwerb von zwei gleichen zusätzlichen Ersatzfiltersätzen
  • der Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO2-Sensoren zur Einhaltung eines unteren CO2-Grenzwertes von 1.000 ppm
  • Erstellung eines Konzepts für die infektionsschutzgerechte Lüftung mittels der umzubauenden RLT-Anlage durch ein externes qualifiziertes Dienstleistungsunternehmen

2. Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/ Abluftbetrieb:

  • Maßnahmen zur Umluftvermeidung durch vollständige Umrüstung von Umluft- auf Zu-/Abluftbetrieb inklusive Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Nutzungsanforderungen an den Raum (z. B. Innenraumtemperatur), insbesondere technische Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme aus dem Abluftstrom

Da Zu-Abluftanlagen eine bessere Infektionsschutzfunktion bieten können als Umluftanlagen, sollte eine Umrüstung nach Möglichkeit dazu führen, dass eine RLT-Anlage im vollständigen Zu-Abluftbetrieb gefahren werden kann.

Begleitmaßnahmen sind nur förderfähig, wenn sich deren Notwendigkeit unmittelbar aus Maßnahmen ergibt:

  • bauliche Maßnahmen wie Decken- und Wanddurchbrüche
  • der Erwerb und Einbau von Reinigungs- und Revisionsöffnungen
  • Anpassungen an der vorhandenen Steuerung und Regelung der RLT-Anlage, einschließlich Erwerb und Einbau von Komponenten der Steuerungs- und Regelungstechnik
  • Anpassungen der Motor- und Ventilatorleistung
  • der Erwerb und Einbau technischer Anlagen zur Luftentfeuchtung
  • thermische Dämmung, insbesondere zur Vermeidung von Kondensat- oder Tauwasserbildung
  • Schalldämpfer
  • Wetterschutzgitter und Hauben
  • Beratungs- und Planungsleistungen
  • Baubegleitung und Bauleitung

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